INDIVIDUALISIERTE VERSORGUNG NACH STAND DER TECHNIK

Von | 11. Dezember 2020

UMSETZUNG DES HILFSMITTELVERZEICHNISSES BRINGT FÜR BEINAMPUTIERTE INDIVIDUALISIERTE VERSORGUNG NACH STAND DER TECHNIK

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In unserem Alltag ist es unabdingbar: das Hilfsmittelverzeichnis. Es enthält unter anderem Informationen über die Art und Qualität von Hilfsmitteln und ordnet diese Produktgruppen (PG) zu. Damit schafft das Hilfsmittelverzeichnis Markttransparenz und dient Krankenkassen sowie Leistungserbringern als Auslegungs- und Orientierungshilfe. In der PG 24 (Beinprothesen) hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) in welchem wir Mitglied sind, mit vier Krankenkassen einen Vertrag gemäß Hilfsmittelverzeichnis geschlossen und sichert damit individualisierte Versorgungen nach Stand der Technik.

Zu den vier Krankenkassen zählen: Die hkk Krankenkasse (Vertragsbeginn 1. August 2020), die Freie Heilfürsorge NRW (Vertragsbeginn 8. Oktober 2020), der BKK Landesverband Süd (Vertragsbeginn 1. November 2020) sowie die Freie Heilfürsorge des Freistaates Sachsen (Vertragsbeginn 1. Januar 2021).

„Ich freue mich sehr darüber, dass die Versicherten dieser Krankenkassen qualitätsgesichert versorgt werden können. Die neuen Strukturen des Hilfsmittelverzeichnisses in der PG 24 gehen besonders auf individualisierte Versorgungen ein, die den tatsächlichen Bedarf der Anwender abdecken. Ich hoffe, dass weitere Krankenkassen diesem zukunftsweisenden Beispiel folgen werden“, so Albin Mayer, Vizepräsident und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses beim BIV-OT.

Die Verbindlichkeit des Hilfsmittelverzeichnisses als Ausgangspunkt für Versorgungsverträge ist im Wortlaut des § 127 SGB V verankert: „Den Verträgen sind mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Abs. 2 SGB V festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und Produkte zugrunde zu legen“, heißt es in § 127 Abs. 1 S. 4 SGB V. „Die Vergütung bleibt weiterhin Verhandlungssache. Dennoch spricht viel dafür, nicht nur die Art und Qualität der Versorgung, sondern auch die Vergütung dem Hilfsmittelverzeichnis anzupassen“, wünscht sich Mayer.

 

Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik: Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks bundesweit die Sanitätshäuser und orthopädietechnischen Werkstätten mit etwa 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen wir angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln.